Bei Beginn der Mitgliedschaft in den Lohnsteuerhilfeverein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,- € zu entrichten. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags errechnet sich nach der b.b.h.- Beitragsordnung und ist sozial gestaffelt. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen 56,- € und 389,- € pro Jahr. Mithilfe unseres Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresmitgliedsbeitrag im Voraus abschätzen.
Wir ermitteln für Sie Ihre Steuererstattung, übermitteln Ihre Daten per ELSTER und überprüfen Ihren Steuerbescheid. Wir führen den Kontakt mit dem Finanzamt und vertreten die individuellen Interessen unserer Mitglieder. Bei Rechtsstreitigkeiten erstellen wir Anträge und Erklärungen und erheben Einsprüche beim zuständigen Finanzamt.
Wir bieten während des gesamten Jahres einen qualifizierten Beratungsservice im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Steuerberatungsgesetzes.
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