Was die Gewinnermittlung für den Betrieb, ist die Einkommensteuererklärung für die Privatperson. In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie aufgrund langjähriger beruflicher Erfahrung individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG im Rahmen einer Mitgliedschaft zu beraten und Ihre Steuererklärung zu erstellen.
Bei Einkünften aus
bei Einnahmen aus
* wenn die Einnahmen daraus insgesamt 18.000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 Euro, nicht übersteigen.
Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, kann es sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung zu erstellen, da meist mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Bei der Antragsveranlagung gelten die regulären Abgabefristen nicht. Ich berate Sie gerne.
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